AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Küchen Quelle GmbH:
Der Verkauf und die Lieferung von Einbauküchen der Küchen Quelle GmbH („Küchen Quelle“) erfolgt ausschließlich zu nachfolgenden Bedingungen:
1. Lieferung und Montage
Alle Einbauküchen werden frei Haus geliefert. Die Kosten für die Montage der Küche, das Anschließen der von uns gelieferten Geräte (Elektro und Gas) und das Anschließen an Wasserzu- und abläufen sind im Kaufpreis bereits enthalten – vorausgesetzt, dass die Wände für das Anbringen von Hängeschränken geeignet sind, dass alle Elektro- und Gasanschlüsse den gültigen Vorschriften und Normen entsprechen und die Anschlüsse an der richtigen Stelle unter Putz liegen. Zusätzlich benötigtes Anschluss-/Befestigungsmaterial wird von unserem Montageteam separat berechnet.
2. Annahmeverzug des Käufers
Nimmt der Käufer die Küche zum vereinbarten Termin nicht ab, so kann Küchen Quelle eine angemessene Nachfrist setzen mit der Erklärung, dass nach Ablauf der Frist Lagerkosten für den Käufer entstehen. Sollten Mehrkosten für eine Nachlieferung entstehen, gehen diese zu Lasten des Käufers.
Nimmt der Käufer die Küche nicht ab, so ist Küchen Quelle berechtigt, statt der Erfüllung des Vertrages Schadensersatz in Höhe von 25 % des Kaufpreises zu verlangen. Dem Käufer bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruches bleibt Küchen Quelle gegen entsprechenden Nachweis ausdrücklich vorbehalten.
3. Gewährleistung/Garantie/Schadensersatz
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Für Schäden und Mängel, die infolge unsachgemäßer Behandlung und/oder mangelnde Pflege, sowie normaler Abnutzung und Verschleiß entstehen, übernimmt Küchen Quelle keine Garantie oder Gewährleistung. Bei Echtholzküchen sind Farbtonschwankungen, Äste unterschiedliche Maserungen als natürliche Merkmale anzusehen und gelten nicht als Mangel. Gleiches gilt durch Lichteinwirkung bedingte Farbänderungen.
Küchen Quelle haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen der Produkthaftung.
Küchen Quelle bietet dem Käufer eine 5-Jahres Garantie auf alle Holz-, Kunststoffteile und Steinarbeitsplatten. Die Garantie beginnt mit dem Tag der Montage der Einbauküche. Ein Garantieanspruch besteht nicht, wenn Ein- oder Umbauten an der Küche unsachgemäß vom Käufer selbst oder von Dritten vorgenommen wurden und der der Garantie unterliegende Mangel darauf zurückzuführen ist.
Für Elektro- und Gasgeräte, Mischbatterien, deren Zuleitungen, Einbaubecken sowie Sitzgarnituren gelten die jeweiligen Garantiebestimmungen der jeweiligen Hersteller.
Durch Vornahme von Garantieleistungen oder späteren Küchenumbauten wird die Laufzeit der Garantiezusage weder verlängert noch unterbrochen.
Die Abtretung der Garantieansprüche an Dritte ist ausgeschlossen.
4. Bezahlung
Die Rechnungen von Küchen Quelle sind nach Eingang ohne jegliche Abzüge zahlbar.
Der Käufer gerät in Verzug, wenn er die Rechnung nicht innerhalb 1 Woche ab Zugang begleicht.
Bei Zahlungsverzug des Käufers ist Küchen Quelle berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. § 288 BGB zu berechnen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig titulierten Ansprüchen gestattet. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur an Küchen Quelle in Nürnberg auf das in der Rechung angegebenen Konto geleistet werden.
Wird eine Anzahlung vereinbart, wird diese nach Erhalt der Anzahlungsrechnung ohne weitere Abzüge fällig.
5. Widerrufsrecht:
Insofern ein Ratenvertrag abgeschlossen worden ist, kann die Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax) der – wenn die Sache vor Fristablauf überlassen worden ist – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor dem Käufer eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Küchen Quelle GmbH, Gutenstetter Str. 8e 159, 90449 Nürnberg.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustandzurückgewährt werden, muß ggf. Wertersatz geleistet werden. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermieden werden, indem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch zu nehmen ist und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt sein. Die Frist beginnt mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Wenn der Widerruf ausgeübt wird, wird eine etwaige Anzahlungsvereinbarung hinfällig.
6. Finanzierte Geschäfte:
Ist der Vertrag durch ein Darlehen finanziert und wird der finanzierte Vertrag widerrufen, ist auch der Darlehensvertrag nicht mehr gültig, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn sich der Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, tritt der Darlehensgeber im Verhältnis zum Kunden hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat. Sollen vertragliche Bindungen so weitgehend wie möglich vermieden werden, sollen beide Vertragserklärungen gesondert widerrufen werden.
7. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Küchen Quelle.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.



